Grundlegende Arbeitsweisen
Grundlegende Arbeitsweisen
für den, der an sich arbeitet,
der mit sich zu Rate geht ('Klient')
o Arbeiten mit dem Bewusstsein des eigenen Werts, der eigenen
Fähigkeiten
(Ich bin mehr als der Mensch, dem jetzt etwas fehlt! Dieser
Glaube, diese Überzeugung lassen mich co-counseln.)
o Balance der Aufmerksamkeit
(Arbeiten mit dem Bewusstsein, in einer sicheren Situation
zu sein und von dort aus unsichere, belastende Situationen
nacherleben und klären zu können.)
o Spannungen loswerden, entladen
(Entlastung von emotionalem Stress ermöglicht klares Denken.)
o Arbeiten an Mustern
(Wahrnehmungs- Interpretations- und Verhaltensmuster.)
o Kreativer Prozess
(Ich habe Fähigkeiten, ich habe Bedingungen - wie gehe
ich mit dem um, was sichtbar geworden ist?)
o Neues ausprobieren
(In einer Co-Counsel-Sitzung neues Denken und Probehandeln
mit dem Ziel, überall die Möglichkeiten für
neues Wahrnehmen und neues Handeln auszuprobieren.)
Grundlegende Arbeitsweisen
für den Unterstützer ('Counseler')
Freie Aufmerksamkeit für den Anderen ist die Grundlage
jeder Co-Counsel-Sitzung.
Die Technik dabei ist: Der Counseler hört konzentriert
zu. Er ist dem Klienten zugewandt und schaut ihn an. Er ist
präsent und nimmt teil am Prozess des Anderen.
Die Haltung ist: Das Geben der freien Aufmerksamkeit geschieht
aus einer positiven Einstellung gegenüber dem Prozess
des Klienten heraus. So entstehen für den Klienten der
Raum und die Sicherheit sich mit eigenen Seiten, den dunklen
und den hellen, auseinander zusetzen. Solche Achtung vor der
Würde des Anderen entwickelt sich beim Co-Counseln durch
die Erfahrungen, die man in den wechselnden Rollen macht. Die
freie Aufmerksamkeit und das Vertrauen des Counselers unterstützt
den Klienten darin, an die in ihm liegenden Kräfte für
seinen ganz persönlichen Weg der Entwicklung zu glauben.
Er hat für diesen Prozess einen Zeugen, der die Arbeit
für ihn wirklicher und damit gewichtiger macht. Freie
Aufmerksamkeit heißt: Annehmen des Anderen ohne Wertung
und Beurteilung.
Deshalb ist freie Aufmerksamkeit frei davon zu urteilen oder
zu wissen, was gut für den Anderen ist. Freie Aufmerksamkeit
erschafft einen einladenden Raum für den Anderen, er selbst
zu sein. Hier kann er zu sich kommen, sich wahrnehmen und sich
ausprobieren. Bereits in dieser Aufmerksamkeit für den
Anderen - ohne ihn sich selbst gleich machen zu wollen - liegt
eine wichtige Form von Unterstützung.
Deshalb gibt es in Co-Counsel-Sitzungen auch keine Ratschläge,
Zusammenfassungen oder Urteile für den Anderen. Allerdings
werden dem Klienten Vorschläge (Interventionen) gemacht,
was er in der Sitzung ausprobieren kann, um weiter zu kommen.
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