|                 Grundlegende ArbeitsweisenGrundlegende Arbeitsweisenfür den, der an sich arbeitet,
                der mit sich zu Rate geht ('Klient')
    o Arbeiten mit dem Bewusstsein des eigenen Werts, der eigenen
                  Fähigkeiten (Ich bin mehr als der Mensch, dem jetzt etwas fehlt! Dieser
                  Glaube, diese Überzeugung lassen mich co-counseln.)
 o	Balance der Aufmerksamkeit
 (Arbeiten mit dem Bewusstsein, in einer sicheren Situation
                  zu sein und von dort aus unsichere, belastende Situationen
                  nacherleben und klären zu können.)
 o	Spannungen loswerden, entladen
 (Entlastung von emotionalem Stress ermöglicht klares Denken.)
 o	Arbeiten an Mustern
 (Wahrnehmungs- Interpretations- und Verhaltensmuster.)
 o	Kreativer Prozess
 (Ich habe Fähigkeiten, ich habe Bedingungen - wie gehe
                  ich mit dem um, was sichtbar geworden ist?)
 o	Neues ausprobieren
 (In einer Co-Counsel-Sitzung neues Denken und Probehandeln
                  mit dem Ziel, überall die Möglichkeiten für
                  neues Wahrnehmen und neues Handeln auszuprobieren.)
 Grundlegende Arbeitsweisenfür den Unterstützer ('Counseler')
 Freie Aufmerksamkeit für den Anderen ist die Grundlage
                  jeder Co-Counsel-Sitzung.  Die Technik dabei ist: Der Counseler hört konzentriert
                  zu. Er ist dem Klienten zugewandt und schaut ihn an. Er ist
                  präsent und nimmt teil am Prozess des Anderen.  Die Haltung ist: Das Geben der freien Aufmerksamkeit geschieht
                  aus einer positiven Einstellung gegenüber dem Prozess
                  des Klienten heraus. So entstehen für den Klienten der
                  Raum und die Sicherheit sich mit eigenen Seiten, den dunklen
                  und den hellen, auseinander zusetzen. Solche Achtung vor der
                  Würde des Anderen entwickelt sich beim Co-Counseln durch
                  die Erfahrungen, die man in den wechselnden Rollen macht. Die
                  freie Aufmerksamkeit und das Vertrauen des Counselers unterstützt
                  den Klienten darin, an die in ihm liegenden Kräfte für
                  seinen ganz persönlichen Weg der Entwicklung zu glauben.
                  Er hat für diesen Prozess einen Zeugen, der die Arbeit
                  für ihn wirklicher und damit gewichtiger macht. Freie
                  Aufmerksamkeit heißt: Annehmen des Anderen ohne Wertung
                  und Beurteilung.Deshalb ist freie Aufmerksamkeit frei davon zu urteilen oder
                  zu wissen, was gut für den Anderen ist. Freie Aufmerksamkeit
                  erschafft einen einladenden Raum für den Anderen, er selbst
                  zu sein. Hier kann er zu sich kommen, sich wahrnehmen und sich
                  ausprobieren. Bereits in dieser Aufmerksamkeit für den
                  Anderen - ohne ihn sich selbst gleich machen zu wollen - liegt
                  eine wichtige Form von Unterstützung.
 Deshalb gibt es in Co-Counsel-Sitzungen auch keine Ratschläge,
                  Zusammenfassungen oder Urteile für den Anderen. Allerdings
                  werden dem Klienten Vorschläge (Interventionen) gemacht,
                was er in der Sitzung ausprobieren kann, um weiter zu kommen.
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